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Aktuelles

MRZ
13
2022

Corona-Update: Ab 04. März 2022

Liebe RBS-Sportsfreund*innen,

die Landesregierung NRW hat die Coronaschutzverordnung in NRW gelockert. Dies betrifft u. a. eine Lockerung der Testpflicht beim Sportbetrieb in Innenräumen.

Laut der neuen Corona-Schutzverordnung gilt für die gemeinsame Sportausübung in den Turnhallen und Schwimmbäder die 3G Regelung.

„3G“ bedeutet: geimpft (Nachweis: Impfausweis / CovPass-App), genesen (Bescheinigung der Stadt nicht älter als 3 Monate) oder getestet (Corona-Antigen Test nicht älter als 24 Stunden).

Das RBS-Team

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